Tipps zum Jahresende 2025 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wie gewohnt haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammengestellt:
Tipps zum Jahresende 2025 für Unternehmer
Wie gewohnt haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbständige zusammengestellt:
Tipps zum Jahresende 2025 für alle
Wie gewohnt haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Sie zusammengestellt:
Empfängerüberprüfung: So klappt es
Nach den ersten Wochen hat sich eines gezeigt: Achten Sie auf den korrekten Wortlaut auf Ausgangsrechnungen und in QR-Codes.
IFB-Erhöhung beschlossen
Als kurzfristige Konjunkturmaßnahme wird der Investitionsfreibetrag (IFB) für den Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 angehoben. Die entsprechende Änderung im Einkommensteuergesetz wurde am 15. Oktober im Nationalrat beschlossen.
Geringfügigkeitsgrenze wird 2026 nicht angehoben
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt im kommenden Jahr unverändert. Dass sie 2026 nicht valorisiert wird, könnte weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Mehrfach geringfügig oder im Nebenjob: Änderungen ab 2026
Geringfügig Beschäftigte mit einer vollversicherten Haupttätigkeit sparen sich ab 1. Jänner 2026 die Arbeitslosenbeiträge. Anders ist es bei mehrfach geringfügig Beschäftigten: Übersteigen die Bezüge in Summe die Geringfügigkeitsgrenze, bleibt man weiterhin arbeitslosenversichert.
Ampel für Überweisungen
Zur Erinnerung: Seit 9. Oktober 2025 gleichen EU-Banken den IBAN mit dem Überweisungsempfänger ab. Damit sollen SEPA-Überweisungen sicherer werden. Der IBAN-Namensabgleich liefert drei mögliche Ergebnisse.
IFB steigt ab November auf 20 Prozent – Investitionen gut planen
Als kurzfristige Konjunkturmaßnahme wird der Investitionsfreibetrag (IFB) für den Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 angehoben. Der Zeitpunkt für anstehende Investitionen sollte daher gut geplant werden.
Neue SV-Werte ab 2026
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor.
Zinsen für Steuernachzahlungen aus 2024
Ab 1. Oktober laufen wieder Zinsen für Nachzahlungen aus dem Vorjahr. So vermeiden Sie Zinsen:
Wer 2025 noch Steuern sparen will, sollte investieren
Wer seine Steuerlast noch heuer senken will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge behalten. Für beide Steuersparmöglichkeiten müssen Sie investieren.











