Anträge für Energiekostenpauschale ab sofort möglich

08.08.2023

Ab sofort können Klein- und KleinstunternehmerInnen die Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen. Die Antragsfrist läuft noch bis 30.11.2023.

Vorab Selbst-Check

Im Selbst-Check erfährt man, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale erfüllt. Dazu kann man auf energiekostenpauschale.at den Selbst-Check durchführen. Sie brauchen folgendes:

  1. Sitz in Österreich
  2. Jahresumsatz 2022: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass dieser zwischen 10.000 und 400.000 Euro lag
  3. De-minimis-Beihilfen: in den letzten drei Jahren nicht mehr als 200.000 Euro erhalten.
  4. ÖNACE-Branchenkennzahl: diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
  5. Handy-Signatur oder ID Austria: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass Sie eine haben.
  6. USP-Zugang: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass Sie einen haben.

Im Zuge des Selbstchecks erfahren Sie auch, wo und wie Sie Handy-Signatur, ID Austria und USP-Zugang erhalten können.

Antrag auf dem Unternehmensserviceportal

Treffen die Voraussetzungen zu können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Die Anleitung dazu finden Sie hier.

Aktuell kommt es aufgrund der vielen Zugriffe zu einer Überlastung bei der USP-Anmeldung. Da Sie aber bis 30.11.2023 Zeit haben und auch nicht das First-Come-First-Serve-Prinzip gilt, brauchen Sie sich nicht zu stressen.

Tipp: Wer keinen Energiekostenzuschuss (EKZ) 1 beantragt hat, kann als Förderzeitraum den vollen Zeitraum 1.2.-31.12.2022 beantragen. Ansonsten ist nur ein Antrag für den Zeitraum ohne EKZ 1 möglich.

FAQs

In den Frequently Asked Questions auf www.energiekostenpauschale.at finden sich auch Antworten auf wichtige Fragen. So ist zu lesen, dass öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen nicht einreichen können.

Es wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

Achtung: Da sich am 28.4.2023 nochmal die förderberechtigten ÖNACE-Codes erweitert haben, sollte man bei vorhergehender Ablehnung den Selbst-Check nochmal durchführen!

Hotline

Der Forschungsförderungsgesellschaft: +43 1 890 80 6776

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