Fachkräfteverordnung erweitert

22.02.2023

Seit Jahresbeginn 2023 befinden sich weitere Berufsgruppen in jener Verordnung, die Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erleichtert.

Ein Beruf gilt dann als Mangelberuf, wenn pro offene Stelle weniger als 1,5 Arbeitssuchende zur Verfügung stehen. Außerdem können Berufe in die Liste aufgenommen werden, für die es einen besonderen Bedarf gibt. Neu hinzugekommen sind für 2023 etwa

  • Diplomingenieur/innen für Bauwesen
  • Elektromechaniker/innen
  • Buchhaltungsberufe
  • nicht diplomiertes Krankenpflegepersonal

Das AMS legt die Ausbildungsvoraussetzungen für Mangelberufe fest. Auf der AMS-Website liefert das Berufsinformationssystem die entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen (siehe Link unten).

Um eine Rot-Weiß-Rot-Karte aufgrund eines Mangelberufs zu bekommen, müssen Arbeitssuchende ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem zumindest auf dem jeweiligen Kollektivvertrag basierenden Mindestentgelt vorweisen.

Entwicklung

Die Fachkräfteverordnung wurde für das Jahr 2012 im Zuge der österreichischen „Rot-Weiß-Rot-Karte“ zum ersten Mal erlassen und wird jedes Jahr angepasst. Damals befanden sich österreichweit 26 Berufe auf der Liste der Mangelberufe; 2023 finden sich 98. Zusätzlich gibt es eine Liste pro Bundesland, wobei Oberösterreich mit 42 Mangelberufe die höchste Zahl aufweist.

 

Rechtsinformationssystem des Bundes: Fachkräfteverordnung 2023

AMS: Berufsinformationssystem

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