IFB und GFB 2024 – heuer noch investieren

08.10.2024

Wer heuer noch Steuern sparen will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge haben.

Wesentliche Unterschiede

 

IFB

inv. GFB

Für wen nutzbar?

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften wie z.B. GmbH
  • Natürliche Personen
  • auch als Mitunternehmer
  • nicht für GmbHs

Prozentsatz

10 % bzw. 15 % (Öko)

13 % – 4,5 %

Basis

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Gewinn

Maximaler Freibetrag

100.000 bzw. 150.000 € (Öko)

46.400 €

   dafür notwendige Investition

1 bzw. 1,5 Mio € (Öko)

46.400 €

   dafür notwendiger Gewinn

Höhe unerheblich

583.000 €

Welche Investitionen werden gefördert?

  • Anlagevermögen
  • abnutzbar
  • neu
  • mind. 4 Jahre genutzt
  • im Inland

Gebäudeinvestitionen?

nein

ja

Unkörperliche Wirtschaftsgüter?

ja (bestimmte)

nein

Wertpapiere?

nein

ja (§ 14-Wertpapiere)

Bei Verlust möglich?

ja

nein

Wahlrecht

Für ein und dasselbe Wirtschaftsgut kann entweder der IFB oder der investitionsbedingte GFB in Anspruch genommen werden.

Den GFB-Grundfreibetrag bis 33.000 Euro Jahresgewinn erhält man auch ohne Investition (15 % damit max. 4.950 Euro). Daher sollten Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften den IFB auf Investitionen geltend machen, wenn sie einen Gewinn über 33.000 Euro prognostizieren.

Wer den steuerlichen Absetzbetrag optimieren möchte, kann für den IFB förderbare Sachgüter (vorzugsweise im Bereich Ökologie) anschaffen und für den inv. GFB in förderbare Wertpapiere investieren. Welche das sind, teilt Ihnen Ihre Bank mit.

Kapitalgesellschaften wie GmbHs können ohnehin nur den IFB in Anspruch nehmen. Vermieterinnen und Vermieter können keinen der beiden Freibeträge ausnutzen.

Öko-Investitionen

Für den erhöhten Öko-IFB sind Investitionen in z.B. E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen möglich. Auch Investitionen, für die eine Umweltförderung der Kommunalkredit, nach Umweltförderungsgesetz oder nach Klima- und Energiefondsgesetz gewährt wird, zählen dazu. Tipp: Für Investitionen bis 50.000 Euro genügt es plausibel zu erklären, dass die Förderbedingungen erfüllt sind.

Rechtzeitig ordern

Für den IFB und den inv. GFB muss das Wirtschaftsgut übergeben worden sein (Verfügungsmacht). Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Denken Sie auch bei der Wertpapierorder, dass die Wertpapiere bis 31.12. auf dem Depot liegen müssen.

 

Weitere Informationen
Unternehmensserviceportal: Investitionsfreibetrag
Unternehmensserviceportal: Gewinnfreibetrag

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