Mitte Mai sollten lt. Ankündigung in vielen Medien Klein- und KleinstunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen können. Bisher sind aber nur wenige Eckdaten bekannt (Stand 6.6.2023). Auch wurde noch immer keine Richtlinie hierzu veröffentlicht.
Selbst-Check
Seit 17.4.2023 erfährt man, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale erfüllt. Dazu kann man auf energiekostenpauschale.at den Selbst-Check durchführen. Sie brauchen folgendes:
- Sitz in Österreich
- Jahresumsatz 2022: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass dieser zwischen 10.000 und 400.000 Euro lag
- De-minimis-Beihilfen: in den letzten drei Jahren nicht mehr als 200.000 Euro erhalten.
- ÖNACE-Branchenkennzahl: diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
- Handy-Signatur oder ID Austria: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass Sie eine haben.
- USP-Zugang: Für den Check reicht es, wenn Sie wissen, dass Sie einen haben.
Im Zuge des Selbstchecks erfahren Sie auch, wo und wie Sie Hand-Signatur, ID Austria und USP-Zugang erhalten können. Mit erfolgreichem Selbsttest, kann man sich für ein Verständigungsemail über den Ausschreibungsstart anmelden.
FAQs
Auf der Website finden sich auch Antworten auf wichtige Fragen. So ist zu lesen, dass öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen nicht einreichen können.
Es wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.
Achtung: Da sich am 28.4.2023 nochmal die förderberechtigten ÖNACE-Codes erweitert haben, sollte man bei vorhergehender Ablehnung den Selbst-Check nochmal durchführen!
Hotline
Der Forschungsförderungsgesellschaft: +43 1 890 80 6776