Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener müssen den Klimabonus 2024 versteuern

07.08.2024

Ab einem Jahreseinkommen von 66.612 Euro muss der Klimabonus 2024 versteuert werden. Dies erfolgt automatisch mit der Veranlagung.

Klimabonus

Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate in Österreich haben – unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Er beträgt im Jahr 2024 je nach Wohnsitz zwischen 145 und 290 Euro. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten die Hälfte.

Steuerpflichtig ab 6.600 Euro Monatsbrutto

Ab 2024 müssen Personen mit einem Jahreseinkommen über 66.612 Euro, das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von rd. 6.600 Euro, den Klimabonus versteuern. Ausbezahlt wird zwar der volle Betrag, bei der Veranlagung wird Betroffenen jedoch der Klimabonus als steuerpflichtiges Einkommen hinzugerechnet. Bei einem Jahreseinkommen von 66.612 Euro beginnt der Grenzsteuersatz von 48 Prozent. Somit bleibt besser Verdienenden nur rund die Hälfte des Klimabonus über.

Für die automatische Berechnung wird es eine Datenübermittlung ans Finanzministerium geben. Bei einer steuerlichen Veranlagung – egal ob antraglos oder über eine Steuererklärung – wird daher geprüft, ob der Klimabonus zusteht. Dadurch kann es auch zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn ansonsten keine Steuerabsetzposten angegeben werden.

Weitere Informationen: https://www.klimabonus.gv.at/

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