Wichtige Steuertermine 2. Quartal 2025

04.03.2025

Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.

Datum Was?
Mo 14.04.25 Intrastatmeldung für März
Di 15.04.25 Umsatzsteuer für Februar
  Werbeabgabe für Februar
  Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 1. Quartal
(Fristverlängerung möglich)
  Lohnabgaben für März
Mi 30.04.25 Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 1. Quartal
  Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für März
  Zusammenfassende Meldung für März bzw. 1. Quartal
  Abgabe der Steuererklärungen in Papierform (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) für 2024
Do 15.05.25 Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal
  Umsatzsteuer für März bzw. 1. Quartal
  Werbeabgabe für März
  Kammerumlage für das 1. Quartal
  Lohnabgaben für April
  Intrastatmeldung für April
Sa 31.05.25 Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 2. Quartal
Mo 02.06.25 Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für April
  Zusammenfassende Meldung für April
Mo 16.06.25 Intrastatmeldung für Mai
  Umsatzsteuer für April
  Werbeabgabe für April
  Lohnabgaben für Mai
Mo 30.06.25 Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) für 2024
  Antrag Rückerstattung ausländische Mehrwertsteuern (Drittstaatenunternehmer in Ö bzw. Mehrwertsteuern aus Drittstaaten) aus 2024
  Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Mai
  Zusammenfassende Meldung für Mai

 

Weitere Artikel

Vergessen Sie nicht den Jahresbeleg 2025

Vergessen Sie nicht den Jahresbeleg 2025

Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Er wird mit Wert 0 erstellt und in Finanz Online überprüft. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.